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Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zur Abgeltungsteuer vom 1. Januar 2009 hat sich für Anleger vieles vereinfacht. Durch die automatische Abführung der Kapitalertragsteuer an das Finanzamt wird in den meisten Fällen keine Steuerbescheinigung mehr benötigt. Kapitalerträge, die den Sparerpauschbetrag in Höhe von 801,- €(Verheiratete 1.602,- €) bzw. den von Ihnen angegebenen Betrag übersteigen, werden pauschal mit 25 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer besteuert. Angefallene Veräußerungsverluste können situationsbezogen mit Veräußerungsgewinnen aus dem Wertpapiergeschäft sowie Bruttozinsgutschriften verrechnet werden. Durch die direkte Abführung der Abgeltungsteuer an das Finanzamt ist die auf die Kapitalerträge entfallene Einkommensteuer grundsätzlich abgegolten. Somit findet keine Belastung im Rahmen der Einkommensteuererklärung statt. Eine Steuerbescheinigung wird erst dann benötigt, wenn Sie im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung Ihre Kapitalerträge bei dem Finanzamt veranlagen möchten. Für alle Kunden, die ein Depot bei der Santander Direkt Bank führen bzw. im Jahr 2011 geführt haben, wird die Steuerbescheinigung automatisch erstellt.
können Sie diese über den nachfolgenden Link anfordern: Steuerbescheinigung 2010
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