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Hinweise zur Einlagensicherung

1. Gesetzliche Einlagensicherung:

Der Gesetzgeber schreibt in Deutschland nach Maßgabe des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes pro Kunde eine Grundabsicherung von 100.000 EUR vor. Dieser Betrag wird durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) abgedeckt.

Mehr Informationen erhalten Sie unter www.edb-banken.de

2. Freiwillige Einlagensicherung:

Die Santander Direkt Bank als Zweigniederlassung der Santander Consumer Bank ist ferner dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken e.V. (BdB) angeschlossen. Die Höhe der Sicherungsgrenze geben wir Ihnen gerne auf Nachfrage bekannt. Sie kann auch im Internet unter http://www.bankenverband.de/themen/geldinfos-finanzen/einlagensicherung abgefragt werden. Hier finden Sie ebenfalls weitergehende Informationen zur Einlagensicherung des BdB.

Welche Geldanlagen sind geschützt?

Der Einlagensicherungsfonds schützt alle Guthaben von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Stellen. Bei den geschützten Einlagen handelt es sich im Wesentlichen um Sichteinlagen, Termingelder, Spareinlagen sowie die auf den Namen lautenden Sparbriefe.

Sicherheit auch für Ihr Depot.

Wertpapiere in Depots sind Eigentum des Kunden und können jederzeit herausverlangt oder auf ein Depot bei einem anderen Institut übertragen werden. Die Bank verwahrt lediglich die Wertpapiere des Kunden, so dass eine Abdeckung über die Einlagensicherung nicht erforderlich ist.

Stand: 01.2011

   
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